Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte gehören zu den häufig verordneten Hilfsmitteln in Deutschland. Millionen Menschen sind auf sie angewiesen, doch das Thema Finanzierung ist komplex. Zwischen gesetzlichem Festbetrag, Eigenanteil und optionalen Aufzahlungen gibt es viele Fragen – und nicht immer klare Antworten. Die folgende Übersicht erklärt, was gesetzlich geregelt ist, was Krankenkassen leisten und worauf Versicherte achten sollten.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für Hörgeräte grundsätzlich bis zu einem festgelegten Festbetrag. Dieser Betrag wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und soll sicherstellen, dass Versicherte eine ausreichende Basisversorgung erhalten. Für Erwachsene liegt der Kassenanteil derzeit bei rund 840 Euro pro Ohr inklusive Anpassung und Nachsorge – wobei dieser Betrag Anpassungen unterliegen kann. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben in der Regel Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme ohne Eigenanteil, sofern das Gerät medizinisch notwendig ist.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?

Die Kostenübernahme für Hörgeräte ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert, insbesondere in § 33, der die Versorgung mit Hilfsmitteln regelt. Ergänzt wird dies durch die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA sowie die Hilfsmittelverzeichnisse der Krankenkassen. Hörgeräte müssen in diesen Verzeichnissen gelistet sein, damit eine Erstattung möglich ist. Für 2026 gelten im Wesentlichen die bestehenden Regelungen, allerdings können Anpassungen durch neue Beschlüsse des G-BA oder gesetzliche Reformen erfolgen. Versicherte sollten sich daher stets aktuell bei ihrer Krankenkasse informieren.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?

Neben der gesetzlichen Zuzahlung von in der Regel 10 Euro je Hilfsmittel (maximal 10 Euro pro Gerät) entstehen bei vielen Versicherten sogenannte Aufzahlungen. Das passiert, wenn das gewählte Hörgerät teurer ist als der Festbetrag der Kasse. Der Unterschied zwischen dem Festbetrag und dem tatsächlichen Gerätepreis muss dann selbst getragen werden. Wer sich für ein Premiumgerät mit zusätzlichen Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität oder speziellen Lärmfiltern entscheidet, zahlt entsprechend mehr. Bestimmte Personengruppen – etwa Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung – können unter Umständen von der Zuzahlung befreit werden.

Wie läuft die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ab?

Der erste Schritt ist ein Besuch beim HNO-Arzt, der eine Höruntersuchung durchführt und bei Bedarf eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellt. Mit dieser Verordnung kann der Versicherte einen Hörgeräteakustiker aufsuchen, der eine individuelle Anpassung vornimmt. Anschließend wird ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht. Die Kasse prüft den Antrag und erteilt – in der Regel innerhalb von drei Wochen – eine Genehmigung. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es empfiehlt sich, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Unklarheiten direkt bei der Kasse nachzufragen.

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Die Preise für Hörgeräte variieren je nach Technologiestufe, Marke und Anbieter erheblich. Einsteigergeräte, die dem Kassenfestbetrag entsprechen oder darunterliegen, sind ohne Aufzahlung erhältlich. Mittelklasse- und Premiumgeräte können mehrere tausend Euro kosten. Nachfolgend eine Übersicht typischer Preisklassen und bekannter Anbieter:


Geräteklasse Anbieter (Beispiele) Geschätzte Kosten pro Gerät
Basisversorgung (kassengerecht) Amplifon, Geers, Kind 0 – 840 Euro (Kassenanteil gedeckt)
Mittelklasse Phonak, Signia, Widex 900 – 1.800 Euro
Premium / High-End Oticon, Starkey, ReSound 1.800 – 3.500 Euro
Direktanbieter online Nuance Audio, Hearing Direct 300 – 1.200 Euro

Die in diesem Artikel genannten Preise und Kostenangaben basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Es wird empfohlen, vor finanziellen Entscheidungen eine unabhängige Recherche durchzuführen.


Die Entscheidung für ein Hörgerät ist individuell und hängt vom Grad des Hörverlusts, den persönlichen Bedürfnissen und dem Budget ab. Wer sich umfassend informiert – über Kassenleistungen, Eigenanteile und das Antragsverfahren – kann gezielter und selbstbewusster mit Ärzten, Akustikern und Krankenkassen kommunizieren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten eine solide Grundlage, doch lohnt es sich, Angebote zu vergleichen und bei der eigenen Kasse nachzufragen, ob zusätzliche Leistungen möglich sind.